Dienstleistungen

Baumfällungen – Abtragung

  • Ihre Linde im Hof ist abgestorben?
  • Ihre Blaufichten sind Ihnen über den Kopf gewachsen oder die Laus hat zugeschlagen?
  • Sie möchten anbauen und dafür müssen einige Bäume weichen?
  • Ihre Stieleiche fängt an den Fußweg anzuheben?

Auch wenn man nicht jeden Baum erhalten kann, können wir jeden Baum - unabhängig von Größe und Dicke oder Entfernung zu Gebäuden - sicher fällen bzw. abtragen.

Wichtig ist uns die geltenden Baumschutz-Vorschriften einzuhalten. In manchen Fällen muss jedoch zuerst das Bauamt, der Denkmalschutz oder die Biosphärenreservatsverwaltung eingeschaltet werden.

Bitte beachten Sie bitte auch, dass nur in der Zeit vom 1. Oktober – 28. Februar Bäume gefällt oder Hecken beschnitten werden dürfen, um die Vogelschutzgesetze einzuhalten. Zusätzlich kann jeder Landkreis oder jede Gemeinde in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz eigene Baumschutzsatzungen erlassen - Bitte halten Sie sich an diese Verordnungen und Gesetze!

An öffentlichen Straßen sichern wir jede Arbeitsstelle nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde ab.

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